Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.2002 - 4 BN 44.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14871
BVerwG, 13.08.2002 - 4 BN 44.02 (https://dejure.org/2002,14871)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2002 - 4 BN 44.02 (https://dejure.org/2002,14871)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2002 - 4 BN 44.02 (https://dejure.org/2002,14871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verschaffung von rechtlichem Gehör hinsichtlich der Feststellungen der Wirksamkeit eines Bebauungsplans - Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen des Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2002 - 4 BN 44.02
    Die Rüge einer vom Gericht zu kurz bemessenen (oder mangelnden) Äußerungsmöglichkeit ist nur begründet, wenn der Beteiligte sich zuvor erfolglos um die Ausschöpfung der ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge geeigneten Möglichkeiten bemüht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 74, 220 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - BVerwG 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 und Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = NJW 1992, 3185).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2002 - 4 BN 44.02
    Die Rüge einer vom Gericht zu kurz bemessenen (oder mangelnden) Äußerungsmöglichkeit ist nur begründet, wenn der Beteiligte sich zuvor erfolglos um die Ausschöpfung der ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge geeigneten Möglichkeiten bemüht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 74, 220 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - BVerwG 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 und Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = NJW 1992, 3185).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2002 - 4 BN 44.02
    Die Rüge einer vom Gericht zu kurz bemessenen (oder mangelnden) Äußerungsmöglichkeit ist nur begründet, wenn der Beteiligte sich zuvor erfolglos um die Ausschöpfung der ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge geeigneten Möglichkeiten bemüht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 74, 220 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - BVerwG 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 und Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = NJW 1992, 3185).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht